Der Verzehr von Nahrungsmitteln bedeutet nicht für jeden Menschen Genuss.
Immer mehr Menschen leiden direkt oder einige Zeit nach dem Essen unter unspezifischen Problemen wie Völlegefühl, Blähungen, Bauchschmerzen, aufgetriebener Bauch, Übelkeit, Durchfall, aber auch an einer ständig laufenden Nase, gereizten Schleimhäuten, Migräne, anhaltende Müdigkeit und Energielosigkeit bis hin zu Depressionen.
Oft wird nach einem jahrelangem Leidensweg und einer anstrengenden Untersuchungs-Odyssee eine Nahrungsmittelunverträglichkeit oder ein Reizdarmsyndrom diagnostiziert.
Die beiden Begriffe werden von vielen Menschen im Alltag gleichbedeutend verwendet. Dabei macht es einen großen Unterschied, ob ein Mensch ein Lebensmittel nicht verträgt oder dagegen allergisch ist.
Sowohl Allergien als auch Nahrungsmittelunverträglichkeiten sind Reaktionen des Körpers auf etwas, was ihm nicht bekommt. Meist sind es Reaktionen auf Oberflächen wie Haut, Schleimhaut, Atmungssystem und Verdauungssystem.
Bei einer Allergie laufen also im Gegensatz zu einer Unverträglichkeit im Körper ganz unterschiedliche Prozesse ab. Während der Körper bei einer Allergie Antikörper bildet, weil das Immunsystem in der Nahrung fälschlicherweise etwas als schädlich wahrnimmt, kann er bei einer Intoleranz einen bestimmten Stoff nicht oder nur eingeschränkt verdauen.
Die Ursachenfindung bei Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten erfordert nicht selten detektivische Fähigkeiten. Manchmal können auch Zusatzstoffe in der Nahrung z.B. Farbstoffe, Konservierungsmittel, Geschmacksverstärker, Pflanzenschutzmittel, Schimmelpilze oder Hefe(-Pilze) Auslöser für Probleme sein. Auch eine durch z.B. Stress oder Antibiotika entstandene Dysbiose im Darm (Darmfehlbesiedlung) kann zu Unverträglichkeiten oder Beschwerden führen.
Durch eine qualifizierte Ernährungsberatung und eine entsprechende Ernährungsumstellung können Beschwerden und somit auch die Lebensqualität deutlich verbessert, oftmals sogar behoben werden.
Weitere Beratungsleistungen zur Darmgesundheit finden Sie hier.
Abhängig von Notwendigkeit, Verordnung und Krankenkasse kann jedoch im Einzelfall vorab geprüft werden, ob eine Teilerstattung möglich ist. Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse.